Wer Kinder betreut, arbeitet oft weniger oder unterbricht die Erwerbstätigkeit. Das wirkt sich langfristig auf die Pension aus und besonders Frauen sind betroffen. Genau hier setzt das freiwillige Pensionssplitting an: Ein Elternteil kann einen Teil seiner Pensionsgutschrift auf das Konto des überwiegend betreuenden Elternteils übertragen. So wird die gemeinsame Familienarbeit auch finanziell fairer gewürdigt.
„Eine gemeinsame Entscheidung für die Familie sollte nicht für einen Elternteil Jahrzehnte später zum finanziellen Nachteil werden“, betont Landesobfrau Cornelia Pöttinger. Trotz steigender Inanspruchnahme wurden 2024 in Oberösterreich nur 365 Übertragungen durchgeführt. Das zeigt: Viele Eltern wissen noch zu wenig über diese Möglichkeit.
Das Pensionssplitting kann beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragt werden. Dort erhalten Eltern alle wichtigen Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung. Es lohnt sich, frühzeitig über die langfristigen finanziellen Folgen der Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu sprechen.
Pensionssplitting: Pensionsansprüche aufteilen bei Kindererziehung | PV

