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Chancengleichheit darf nicht nur ein Schlagwort sein: Gleiche Rechte – gleiche Chancen – gleiches Einkommen

 

Statistisch gesehen ist der 11.10.2016 jener Tag, ab dem wir Frauen bis zum Jahresende zwar arbeiten gehen, aber im Vergleich zu Männern dafür kein Geld verdienen. Im europäischen Vergleich liegt Österreich bei den Einkommensunterschieden immer noch auf den hinteren Plätzen. Daher fordern wir ÖVP Frauen konkrete Maßnahmen zum Schließen der Gehaltsschere!

Bei den Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern gibt es leider noch immer viel zu tun. Im europäischen Vergleich liegt Österreich nach wie vor auf den hinteren Plätzen. "Zwar sind Frauen inzwischen genauso gut oder besser qualifiziert als Männer, dennoch sind ihre beruflichen Perspektiven immer noch schlechter und sie verdienen nach wie vor weniger", so OÖVP Frauen-Obfrau Claudia Durchschlag, die betont, dass jene Maßnahmen, die zur Verringerung des Einkommensunterschiedes beitragen sollen, auf ihre Wirksamkeit hinterfragt werden müssen.

"Bereits vor fünf Jahren wurden die Einkommensberichte eingeführt, trotzdem hat sich die Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern nur geringfügig geschlossen. Deshalb braucht es ein Bündel an Maßnahmen, um das im Regierungsprogramm definierte Ziel "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt" auch umzusetzen“, so Durchschlag weiter. Die Gründe für diese Ungerechtigkeit sind unterschiedlich: Ein Teil der Lücke sei dadurch zu erklären, dass Frauen öfter in niedrig entlohnten Branchen und Berufen arbeiten wie beispielsweise im Dienstleistungssektor. Durchschlag stellt fest: „Einerseits müssen wir junge Frauen dazu ermutigen, auch technisch-naturwissenschaftliche Berufe zu wählen und andererseits muss ein Mindestlohn von 1.600 Euro brutto eingeführt werden. Denn wer arbeite, müsse auch davon leben können, allerdings dürfe die Wirtschaft dadurch nicht zusätzlich belastet werden.“ Außerdem spielten familienbedingte Erwerbsunterbrechungen und der anschließende Wiedereinstieg in Teilzeit eine Rolle. "Daher bleiben wir als ÖVP Frauen bei unserer Forderung, die Anrechnung von Karenzzeiten bei den Gehaltsvorrückungen in allen Kollektivverträgen zu verankern. Hier sind die Sozialpartner gefordert, das entsprechend umzusetzen." Viele Kollektivverträge enthielten automatische Gehaltsanpassungen, für die Urlaub, Krankengeld, Präsenzdienst oder Pflegefreistellung angerechnet würden, Karenzzeiten jedoch oftmals nicht. „Diese Schlechterstellung können Frauen im gesamten Berufsleben nicht mehr aufholen. Das heißt, sie haben nicht nur ein geringeres Einkommen, sondern in der Folge auch eine geringere Pension. Das ist nicht zu akzeptieren", so Durchschlag. Denn Frauen leisten durch die Kindererziehungsarbeit einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft und das müsse endlich entsprechend honoriert werden. Beim Pensionsgipfel seien bereits wichtige und richtige Schritte zur Verbesserung bei den Frauenpensionen eingeleitet worden. "Dennoch setzen wir uns auch weiterhin dafür ein, dass vier Jahre pro Kind für die Pension angerechnet werden, und zwar sowohl pensionserhöhend und als auch pensionsbegründend", so die Landesleiterin, die zudem fordert, dass auch der Abstand der Geburten keinen Unterschied machen dürfe. Auch beim Pensionssplitting wünschen die ÖVP Frauen, wie im Regierungsprogramm vereinbart, mehr und bessere Aufklärung. Nur wenige Eltern wissen, dass bis zu 50 Prozent des Einkommens an den nicht erwerbstätigen Elternteil übertragen werden können. Und die Ausdehnung von vier auf sieben Jahre pro Kind soll möglichst rasch umgesetzt werden, so die Forderung der ÖVP Frauen.

 

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