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Gewaltschutz in Österreich verschärft

|   Presse

OÖVP Frauen unterstreichen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt

Bei der letzten Nationalratssitzung dieser Legislaturperiode am 25.9.2019, konnte die ÖVP ein Bündel an Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt, aber auch zur Arbeit mit Tätern und möglichen Tätern, um Gewalttaten gar nicht erst entstehen zu lassen, durchsetzen. ÖVP Justizsprecherin Mag. Michaela Steinacker: „Wenn Gewalt offensichtlich wird, dann muss es sofort wirksamen Schutz für die Betroffenen geben. Unser Ziel ist es, Menschen vor Gewalt zu schützen. Vor allem Frauen und Kinder sollen in Österreich keine Angst haben müssen!" Damit sind jahrelange Forderungen der OÖVP Frauen gesetzlich verankert worden.

OÖVP Frauen Landesleiterin Doris Schulz und OÖVP Frauen Stadtleiterin Claudia Schossleitner, Anwältin für Familienrecht und Opferschutz in Ried, zeigen sich zufrieden: „Seit Einführung des Gewaltschutzgesetzes vor über 20 Jahren wurde der Opferschutz sukzessive ausgebaut. Österreich war Vorreiter in Europa, gerade beim Thema Schutz von Frauen und Kindern gegen häusliche Gewalt.“

Schossleitner: „Leider erlebe ich in meiner täglichen beruflichen Praxis als Opferanwältin immer wieder, dass auch bei Verurteilungen wegen schwerer Gewaltdelikte nur geringe bzw. bedingte Strafen verhängt werden. Der Täter verlässt oft völlig unbehelligt als freier Mann den Gerichtssaal – das kommt einer Verhöhnung der Opfer gleich.“

Schulz zur bisherigen Rechtspraxis: „Es kann damit der Eindruck entstehen, dass Gewalt an Frauen und Kindern nach wie vor verharmlost wird. Ich begrüße daher die von Sebastian Kurz im Rahmen des Gewaltschutzpaketes initiierte Verschärfung des Strafrahmens für Gewaltdelikte als Signal an die Täter.“  Zukünftig werden Gewalt- und Sexualstraftäter härter bestraft. Beim Tatbestand der Vergewaltigung werde beispielsweise die Mindeststrafe erhöht. „Es kann nicht sein, dass ein verurteilter Vergewaltiger nicht einen einzigen Tag in einem Gefängnis verbringen muss!" so Schulz.

Neu ist das Betretungsverbot, das Gewalttäter zum Beispiel aus der gemeinsamen Wohnung verbannt und wird zu einem Annäherungsverbot. "Damit erweitern wir das Betretungsverbot für den Wohnbereich auf ein generelles Annäherungsverbot in allen Bereichen im Umkreis von 100 Metern, wobei die Verständigung betroffener Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen natürlich weiterhin sicherzustellen ist.“

Harmonisiert wird auch die Anzeigepflicht für alle Gesundheitsberufsgruppen, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten begründeten Verdacht auf Vergewaltigung, Misshandlung, Quälen oder sexuellen Missbrauch von Kinder und Jugendlichen haben.

Ebenso wichtig ist, dass die Ausnutzung von Autoritätsstellungen, das Vergehen an unmündigen Opfern oder besonders brutale Gewalt und Drohung werden künftig - wie auch Rückfallstäter - schärfer bestraft werden. "Durch die Einrichtung der Gewaltpräventionszentren schaffen wir aber auch Möglichkeiten, mit den Tätern zu arbeiten, damit sie nicht wieder rückfällig werden", so Justizsprecherin Steinacker.

Das Ergebnis der Task Force Strafrecht unter Leitung der Ex-Staatssekretärin Karoline Edtstadler, die über ein Jahr lang mit mehr als 100 Expertinnen und Experten einen Großteil des vorliegenden Entwurfs erarbeitet hat.

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