Das interessierte Publikum konnte sich dabei über die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge, die Möglichkeiten bei und die Formvorschriften für die Errichtung eines Testaments und worauf Frau und Mann hier besonders achten sollten, sowie die Möglichkeiten der Errichtung einer Vorsorgevollmacht und oder einer Patientenverfügung informieren.
Die gesetzliche Erbfolge entspricht oft nicht den eigenen Wünschen. So haben beispielsweise Lebensgefährten nach wie vor grundsätzlich keinen Erbanspruch.
Will man sichergehen, dass nahestehende Personen versorgt sind, empfiehlt sich die Errichtung eines Testaments. Ein Anspruch auf Witwen oder Witwerpension besteht ebenfalls nicht. Schwierig kann es auch werden, wenn minderjährige Kinder nach dem Tod eines Elternteiles aufgrund der gesetzlichen Erbfolge Miteigentümer von Immobilien werden, über die dann nur mehr eingeschränkt verfügt werden kann.
„Im Leben sind wir mit vielen Fragen und Herausforderungen konfrontiert. Themen, an die man schon öfter gedacht hat. Themen, die ganz überraschend auf einen zukommen können. Und Themen, an die man gar nicht erst denken möchte“, sagt Frau Notarin Mag. Birgit Mohr und führt weiter aus: „Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an die Errichtung eines Testaments. Dabei kommt immer häufiger ein Thema zur Sprache, das mehr und mehr Menschen betrifft und bewegt: Die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist“ „Grund dafür kann zum Beispiel hohes Alter oder eine Krankheit, aber auch ein Unfall sein.“. „Auf diese Frage gibt es eine maßgeschneiderte Antwort: Die Vorsorgevollmacht. Mit dieser hat jede und jeder die Möglichkeit, bereits im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen, die sie oder ihn in bestimmten Angelegenheiten vertritt, sollte sie oder er die Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit verlieren. Damit soll einer allfälligen späteren Erwachsenenvertretung vorgebeugt werden.“ In der Praxis boomt die Vorsorgevollmacht, und zwar auch bei jungen Leuten. In der Regel werden nahe Familienangehörige, zum Beispiel volljährige Kinder oder Partnerinnen oder Partner mit dieser Spezialvollmacht ausgestattet. Die Anwendungsbereiche der Vorsorgevollmacht können einerseits die Vertretung in allen Vermögensangelegenheiten, andererseits die Vertretung im Krankenhaus gegenüber Ärzten, insbesondere bei Behandlungen und Operationen, aber auch bei der Unterbringung in einem Pflegeheim und nicht zuletzt im Alltag bei Behörden, Gerichten und dergleichen betreffen. Die Vorsorgevollmacht gilt auf unbestimmte Zeit und wird im österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert. Erst mit Eintritt und Eintragung des Vorsorgefalls wird die Vorsorgevollmacht wirksam.“ So Mag. Mohr.
„Der Vortrag hat gezeigt, dass wir es selbst in der Hand haben, wer sich um uns kümmert, und dass wir selbst rechtzeitig Vorsorge treffen können und regeln können, welche Vertrauensperson mit der Vertretung betraut werden soll. Die Teilnehmenden haben erkannt, dass es besonders wichtig ist, dass ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht ganz auf die individuellen Bedürfnisse maßgeschneidert wird und Frau oder Mann über die umfassenden Möglichkeiten, die mit der Gestaltung und Ausübung einer Vorsorgevollmacht bzw. eines Testaments verbunden sind, von seiner Notarin bzw. seinem Notar beraten wird,“ so die Bezirksobfrau der Frauen in der OÖVP Mag. Andrea Leutgöb-Ozlberger und bedankte sich bei Frau Notarin Mag. Birgit Mohr mit Blumen für ihren großartigen Vortrag.
Kontakt: Mag. Birgit Mohr, MBL, öffentliche Notarin, Welser Straße 3, 4614 Marchtrenk Tel: +43 7243 93050 office@notariat-mohr.at www.notariat-mohr.at