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LH-Stv. Haberlander und OÖVP Frauen: „Drängen darauf, ein automatisches Pensionssplitting umzusetzen“

|   Presse

Frauen darf kein finanzieller Nachteil entstehen, wenn sie sich dazu entscheiden, Kinder zu haben.

Kommenden Donnerstag, 30. Juli 2020, ist „Equal Pension Day“, jener Tag im Jahr, an dem Männer bereits so viel Pension erhalten haben wie Frauen noch bis Ende des Jahres erhalten werden.

„Für Oberösterreich war der ‚Equal Pension Day‘ sogar bereits am 11. Juli. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Pensionsschere österreichweit wie oberösterreichweit um gerade einmal ein Prozent geschlossen. Da sagen wir ganz klar: Das ist zu wenig! Unserer Anspruch ist ein anderer!“ betonen Landeshauptmann-Stellvertreterin und Frauenlandesrätin Christine Haberlander und die designierte Landesobfrau der OÖVP Frauen und VP-Arbeitnehmervertreterin, Cornelia Pöttinger.

Die Ursachen für die Schlechterstellung von Frauen beim Pensionsanspruch sind vielfältig, Teilzeitarbeit ist aber ein sehr schwerwiegender Grund. Annähernd jede zweite Frau mit Kindern arbeitet Teilzeit. Das bedeutet nicht nur weniger Einkommen während des Erwerbslebens sondern in Folge auch weniger Pension. Aus der Einkommensschere von 20 Prozent zwischen Frauen und Männern wird eine Pensionsschere von über 40 Prozent. Dadurch sind Frauen fast doppelt so häufig von Altersarmut betroffen wie Männer.

„Frauen darf kein finanzieller Nachteil entstehen, wenn sie sich bzw. sie und ihr Partner sich gemeinsam dazu entscheiden, Kinder zu haben. Daher drängen wir darauf, dass sich die Bundesregierung neben der Bewältigung der Coronakrise dem im Regierungsprogramm verankerten Thema des automatischen Pensionssplittings wieder aktiv annimmt“, sagen Haberlander und Pöttinger.

„Wenn ein Elternteil arbeitet und sich der andere um die Kindererziehung kümmert, dann soll der Berufstätige seine am Pensionskonto erworbenen Ansprüche teilen – automatisch und antragslos. Das ist nur fair!“, so Haberlander und Pöttinger. „Außerdem fordern wir einmal mehr: Volle vier Jahre Anrechnung pro Kind auf die Pension – auch wenn sich die Kindererziehungszeiten durch die Geburt eines weiteren Kindes überschneiden“, sagen Haberlander und Pöttinger. Kindererziehungszeiten werden derzeit bis zu vier Jahre mit einer Bemessungsgrundlage von rund 1.900 Euro am Pensionskonto angerechnet.

Weitere Forderungen

  • leistungsgerechte Entlohnung in allen Branchen, unter anderem durch mehr Einkommenstransparenz
  • weitere Aufwertung und fairere Entlohnung in Branchen, in denen vorwiegend Frauen arbeiten
  • Erleichterungen für Frauen, um von Teilzeit- in Vollzeitjobs zu wechseln
  • Attraktivierung der oftmals besser bezahlten, technischen Berufe für Frauen, auch durch kontinuierliche Verbesserung von Berufs- und Studienberatung
  • bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch den weiteren Ausbau einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung
  • Vorantreiben der Digitalisierung im ländlichen Raum zur Ermöglichung von Homeoffice-Arbeitsplätzen für Frauen

Schritte in die richtige Richtung

Schritte in die richtige Richtung werden gesetzt, so zuletzt die spürbare Erhöhung der Gehälter in den Pflegeberufen im Land Oberösterreich, von der vor allem Frauen profitieren.

Mit dem Pensionspaket 2016 ist es zu einer besseren pensionsbegründenden Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Frauen ab Jahrgang 1955 gekommen. Bis zu acht Jahre Kindererziehungszeit werden zum Erreichen eines eigenen Pensionsanspruchs angerechnet.

Im selben Paket wurde die Möglichkeit des freiwilligen Pensionssplittings erweitert, wodurch Zeiten bis zum siebenten Geburtstag des Kindes (statt bisher bis zum vierten) übertragen werden können und der Antrag zum zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes gestellt werden kann.

 

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Gruppenfoto
Foto: Christine Haberlander/Cornelia Pöttinger (Archivfoto) Fotoquelle: OÖVP
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