„Was landläufig als „putzen gehen“ oder „schwarz“ arbeiten bezeichnet wird öffnet die größte Armutsfalle für Frauen“ warnt Doris Schulz, Landesleitern der OÖVP Frauen. „Manche Frauen arbeiten ein Leben lang hart, um sich ein Taschengeld oder Zuverdienst zum Haushaltseinkommen zu erwirtschaften, sind dabei aber in keinerlei Hinsicht versichert. Sehr oft werden wir mit Notfällen konfrontiert, wo es heißt, „die Frau XX hat ihr Leben lang hart gearbeitet, bei allen geputzt und jetzt in der Pension steht sie vor dem Nichts – können Sie uns helfen“ so Schulz.
Es ist gut und wichtig, dass Haushaltshilfen zur Verfügung stehen und berufstätige Frauen und ihre Familien mit dieser Dienstleistung unterstützen. Aber die Frauen müssen auf sich selber achten und dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:
Jede private Person kann eine andere private Person bei sich anstellen, z.B. für Haushaltshilfen wie Putzen, Pflege, Kinderbetreuung, dafür gibt es einen Kollektivvertrag und sämtliche Versicherungsleistungen, auf denen unser Sozialsystem aufgebaut ist. Es könne sich auch mehrere Personen diese Dienstleistungen einer Person aufteilen und untereinander mit Rechnung gegenverrechnen.
Es gibt professionelle Haushaltshilfen-Dienstleister, wo ein Ersatz im Krankheitsfall garantiert wird und es gibt den Dienstleistungsscheck, der viel zu wenig genutzt wird. Die Statistik zeigt, dass dieses Angebot funktionieren, doch viel zu wenig genützt werden.
In rund 3.000 Haushalten arbeiteten Haushaltshilfen in einem direkten ordentlichen Beschäftigungsverhältnis, weitere 8.600 Haushalte nutzen Arbeitskräfte von gewerblichen Anbietern oder von Sozialagenturen, wobei Haushaltshilfen in Rahmen von Pflegedienstleistungen hierin nicht enthalten sind. Mit dem Dienstleistungsscheck wurde in etwa einem Prozent der Haushalte entlohnt.
„Der hohe Anteil an nicht angemeldeten Arbeitskräften hat mehrere Gründe. Zum einen wird Putzen von vielen Arbeitgebern noch als eine Art Nachbarschaftshilfe gesehen. Der Lohn wird unbürokratisch bar ausbezahlt. Häufig haben aber auch die Haushaltshilfen selbst an einer Anmeldung kein Interesse. Entweder, weil die Tätigkeit als Nebenjob ausgeführt wird und man die Versicherungsbeiträge bereits bei einem anderen Arbeitgeber oder an eine Pensionsversicherungsanstalt abführt. Oder aber, man bezieht bereits eine finanzielle staatliche Unterstützung (Arbeitslosengeld, Mindestsicherung etc.) und darf die erlaubten Schwellenwerte für den Zuverdienst nicht überschreiten.“ (Branchenradar)
Diese Tatsachsen schaden die Frauen, weil sie durch alle Roste des Sozialsystems fallen und dann mit leeren Händen dastehen“ appelliert Schulz, die bisher üblichen Wege zugunsten der Frauen zu verändern. „Besser eine weiße Weste als Schwarzarbeit!“