„Ohne diese Mehrleistung der Frauen ist es nicht möglich, die Gesellschaft aufrecht zu halten. Zuwendung, Aufmerksamkeit, Pflege und Rundumbetreuung können belastend werden – da heißt es auch auf sich zu achten“ stellt BR Doris Schulz, Landesleiterin der OÖVP Frauen fest. Informationen, Gesundheit, innere Balance des pflegenden Angehörigen sind notwendig und es ist wichtig, diese Menschen wertzuschätzen und zu unterstützen. Darum haben wir Wissenswertes für Betroffene zusammengestellt.
„Betreuende und pflegende Angehörige, in erster Linie Frauen, nehmen eine hohe psychische und physische Belastung auf sich, um pflegebedürftigen Familienmitgliedern das Leben zu Hause zu ermöglichen. Sie leisten täglich Großartiges, haben meine größte Hochachtung und verdienen bestmögliche Unterstützung in dieser schwierigen Situation“, betont Gesundheitslandesrätin Christine Haberlander und verweist auf eine Initiative des Gesundheitsressorts des Landes: Der „Stammtisch für betreuende und pflegende Angehörige“ ermöglicht einmal im Monat Erfahrungs- und Informationsaustausch unter fachlich professioneller Leitung, unterstützende Tipps und Experteninformationen sollen spürbare Erleichterung im Betreuungs- und Pflegealltag bringen. Die Stammtische werden in vielen „Gesunden Gemeinden“, manchmal in Kooperation mehrerer Gemeinden, organisiert. Bei der Gemeinde erfahren Interessierte auch, ob und wann es in ihrer Gemeinde einen Stammtisch gibt.
Die OÖVP Frauen haben gemeinsam mit dem Frauenreferat des Landes Oberösterreich einen „Servicefolder für pflegende Angehörige“ im Rahmen ihrer Gesundheitskampagne erstellt, damit Betroffene, rasche Informationen und Kontaktadressen bei der Hand haben. Der Folder ist umfasst 22 Seiten und ist kostenlos erhältlich unter officeooevpfrauenat, 0732/7620-750, als Download unter www.ooevpfrauen.at und in allen Heindl-Filialen in OÖ.
Die OÖVP Frauen verstärken ihre Forderungen in der Pflege:
- Anrechnung der Pflegeleistung pflegender Angehöriger als Familienleistung für die Pension - zeitliche Anrechnung ähnlich der Kindererziehungszeiten.
- Bei Pflegekarenz besteht das derzeitige Rückkehrrecht zw. 3-6 Monate. Diese Frist sollte angepasst an die Karenzregelung nach Mutterschaft auf maximal zwei Jahre ausgedehnt werden.
- Verbesserung der Pflegefreistellung für pflegende Angehörige – Rückkehrmöglichkeit von 1 Jahr an den Arbeitsplatz; Pflegekarenz je nach Pflegestufe und Aufwand des zu Pflegenden.
- Ausbau und Flexibilisierung der mobilen Hilfe, Tagesheimstätten und Kurzzeitpflegeplätze zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.
- Besonders notwendig ist eine Nationale Pflegestrategie und die Anhebung des Pflegegeldes.