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Tipp für pflegende Angehörige

  1. Bevor der/die zu Pflegende nach Hause kommt, reden Sie mit dem behandelnden Arzt, der Überleitungspflege im Krankenhaus und dem Hausarzt.
  2. Ein Gespräch mit betroffenen Angehörigen der Familie hilft, die Tätigkeiten gut aufzuteilen.
  3. Einfache Entspannungsübung - Augenreiben:
    Der leichte Druck auf die Augäpfel stimuliert direkt das parasympathische Nervensystem, wirkt also beruhigend.
    Übung: Lege die drei mittleren Finger auf die Augäpfel und bewege die Augen mit Genuss, so als ob du sie abwischen willst. Die Wirkung ist sofort spürbar.
  4. Schon gespeichert? Unterstützung am Pflegetelefon unter 0800 20 16 22 ist rund um die Uhr erreichbar.
  5. Denken Sie an eine alltagstaugliche Assistenzlösung für ein selbstbestimmtes Leben (zB Rufhilfe des Roten Kreuzes, seniorentaugliches Handy usw.)
  6. Bevor der/die zu Pflegende nach Hause kommt, klären Sie welcher Bedarf abgedeckt sein muss: z.B. für Pflegebett Leibstuhl, Harnflasche, Bettwäsche und Betteinlagen, Inkontinenzeinlagen für Mann oder Frau, usw.
  7. Besprechen Sie mit dem Arbeitgeber, ob Sie Pflegeurlaub, Pflegeteilzeit, oder Pflegekarenz benötigen. Sichern Sie sich ab!
  8. Bevor der/die zu Pflegende nach Hause kommt, holen Sie Verordnungsscheine für diverse Hilfsmittel vom Arzt (im KH oder Hausarzt) ein
  9. Ein Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr ist beim jeweiligen Krankenversicherungsträger zu stellen.
  10.  Übung zum Gut gehen lassen:
    Suche einen ungestörten Platz auf, nimm einen guten Stand ein (Füße parallel, Knie gebeugt) und beginne ganz vorsichtig, langsam ohne Anspruch auf Perfektion, einen A-Ton zu singen, bis die Luft ausgeht.Dann atme wieder ein und lassen den A-Ton mit jedem Atemzug deutlicher und klarer werden. Wenn du die erste Unsicherheit überwunden hast und diszipliniert weitermachst, wirst du zu einer neuen Sicherheit kommen und dich wundern, denn diese Übung reinigt und „bringt das Herz zum Singen“.
    Aus Sachbuch zur Burnout Prävention „Energievoll leben – Anleitung zum Glücklichsein“ von Norbert Krennmair
  11. Hilfreiche Informationen zu Förderungen sind beim Sozialhilfeverband oder in der Sozialhilfestelle im Wohnort bzw. in der Bezirksstelle erhältlich.
  12. Beachten Sie, dass sich nach der stationären Pflege die Pflegegeldeinstufung ändern kann – diese ist dann neu zu beantragen!
  13. Erfragen Sie, welche Hilfsmittel und Heilbehelfe für den/die zu Pflegende/n notwendig sind.

 

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