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Verschärfung Strafmaß bei Gewaltverbrechen

|   Presse

OÖVP Frauen begrüßen Maßnahmenpaket zu Gewaltverbrechen

Vorhaben zur Verschärfung sollen im Ministerrat in dieser Woche beschlossen werden

 

Am Mittwoch soll das umfangreiche, zirka 50 Maßnahmen umfassende Katalog zum Strafmaß bei Gewaltverbrechen im Ministerrat beschlossen werden, das im ersten Halbjahr in konkreten Gesetzen gegossen werden soll und die Umsetzung soll ab 2020 passieren.

„Es kann nicht sein, dass kleine Delikte in der Wirtschaft härter bestraft werden als Gewalttaten an Frauen und Kinder. Oft sind für das Opfer ein Leben lang psychische und körperliche Folgen verbunden und der Täter käme quasi mit fast keiner Strafe davon. Da läuft eindeutig etwas falsch. Ich bin froh, dass nun endlich der Mut für eine entsprechende gesetzliche Änderung gekommen ist.", meint BR Mag. Doris Schulz, Landesleiterin der OÖVP Frauen.

Besonders im Bereich der Sexualdelikte ist es gelungen gänzlich bedingte Haftstrafen für Vergewaltiger abzuschaffen und die Mindeststrafe von einem auf zwei Jahre erhöht. Oder auch, dass Wiederholungstäter künftig mit schärferen Strafen rechnen müssen. Eine Bannmeile, um gefährdete Personen oder eine Vereinfachung der Betretungsverbote, sind ebenfalls berücksichtigt. Auch Verschärfungen bei beharrlicher Verfolgung (Stalking) mit Einbeziehung der Tatbestände „Veröffentlichung von Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönliches Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung“ ist geplant. Damit wird hoffentlich der in letzter Zeit ausartenden verbalen Übergriffen in Social Media entgegengewirkt bzw. gibt es nun rechtliche Möglichkeiten dagegen vorzugehen.

Staatssekretärin Karoline Edtstadler hat federführend in der Task Force Strafrecht diese für Frauen und Kinder wichtigen und notwendigen Maßnahmen erarbeitet.

„Es muss unser Ziel sein, Frauen und Kindern Stabilität, Sicherheit und Vertrauen zu geben, Menschen vor Gewalt zu schützen, daher begrüße ich besonders die Verschärfung  bei fortgesetzter Gewalt; wenn der Täter länger als ein Jahr Gewalt gegenüber Wehrlosen und Unmündigen, das sind häufig Kinder und Frauen, ausübt. Das bisherige Strafmaß nun zu verdoppelt, ist ein richtiger Schritt.“, so Landesleiterin BR Mag. Doris Schulz überzeugt. Zusätzlich braucht es auch Maßnahmen zur Täterarbeit, Opferschutz und Prävention. Der Einsatz zur Bekämpfung körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt darf nicht nachlassen, wie das in OÖ in der Frauenstrategie einstimmig im Landtag 2018 beschlossen wurde.

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