Das Wochengeld ist jenes, das Schwangere im Zeitraum des Mutterschutzes, also acht Wochen jeweils vor und nach der Geburt erhalten. Es ersetzt das ausfallende Gehalt in dieser Zeit, sodass Frauen keine finanzielle Benachteiligung erleiden. Nach dem Wochengeld kann das Kinderbetreuungsgeld bezogen werden, welches aus dem Familien-Lasten-Ausgleichsfond bezogen wird.
„Wenn Frauen während ihrer Karenz des ersten Kindes wieder schwanger werden, haben sie nur dann Anspruch auf das Wochengeld, wenn sie noch Kinderbetreuungsgeld beziehen. Wenn die Mutter während der Karenz des ersten Kindes in Mutterschutz für das zweite Kind kommt und kein Kindergeld mehr bezieht, schnappt die Wochengeldfalle zu. Es ist höchste Zeit, diese Falle zu beheben und Frauen den finanziellen Schaden zu ersparen“,betont die Landesobfrau der „Frauen in der OÖVP“ Cornelia Pöttinger.
Grund für diese Ungerechtigkeit liegt darin, dass die Mutter, in dem Zeitraum, in dem das Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, „nur“ mitversichert ist. Damit der Anspruch auf das Wochengeld besteht, ist die Voraussetzung eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung. „Es kann nicht sein, dass Frauen dafür bestraft werden, wenn sie ihr zweites Kind „zu früh“ bekommen. Diese Ungerechtigkeit führt zur Benachteiligung von Frauen und muss dringend behoben werden“, drängt die Frauen-Landesobfrau auf die die Behebung der Wochengeldfalle, welche bereits vom OGH als rechtswidrig eingestuft wurde.